Erklärung zur Barrierefreiheit

Aus DIPAS
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Es muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit von DIPAS angegeben werden mit Hinweisen zum Stand und den Maßnahmen zur Schaffung und Einhaltung der Barrierefreiheit. Nach § 11 Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) vom 19. Dezember 2019 müssen vier Angaben gemacht werden:

  1. Eine Übersicht über den Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen
  2. Kontaktdaten der Projektverantwortlichen, um vorhabensbezogene Beiträge alternativ zum Online-Angebot und barrierefrei abzugeben (z. B. per Telefon oder Post)
  3. Kontaktdaten der technischen Leitstelle zur Möglichkeit, eine Barriere zu melden und
  4. die Information über die Möglichkeit, im Konfliktfall eine Schlichtung in Anspruch zu nehmen.

Hamburger Erklärung zur Barrierefreiheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das digitale Partizipationssystem DIPAS.

Wir, die Behörde der Stadtentwicklung und Wohnen, sind eine öffentliche Stelle gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102. Es ist unser Anliegen unsere Website und Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) und der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es erfolgte vom 04.11.2021 – 08.11.2021 eine Bewertung durch Dataport nach dem HmbBGG und HmbBITVO nach den Anforderungen der EN 301 549 Version 2.1.2 und der BITV 2.0 in Bezug auf den Paragraph 4.

DIPAS ist nur teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Es gibt nicht-barrierefreie Inhalte, die teilweise die Zugänglichkeit erheblich einschränken.

Nicht-barrierefreie Inhalte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es sind folgende Inhalte nach der EN 301 549 Version 2.1.2 nicht barrierefrei:

  • 9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente/ 9.1.1.1b Alternativtext für Grafiken und Objekte: Viele Alternativtexte sind in Englisch bezeichnet.
  • 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften: Die Überschriftenstruktur der Seite Beitragsakte ist nicht zugänglich.
  • 9.1.4.4 Text auf 200% vergrößerbar: Bei einer Vergrößerung auf 200% ist die Bedienung einiger Inhalte eingeschränkt.
  • 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Bei Grafiken wird das Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 nicht eingehalten.
  • 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar: Link in der Cookie-Meldung ist ohne Maus nicht erfassbar. Alternative über den Link im Footer. Grafiken in der Auswertung sind nicht mit der Tastatur erfassbar. Alternative über die zusätzliche Tabelle.
  • 9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte: Die Linktexte im Footer werden nicht erfasst. Es wird nur der native Link ausgegeben.
  • 9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen: Bei einigen Überschriften und Beschriftungen fehlt die Aussagekraft, um den Inhalt sinnvoll erfassen zu können.
  • 9.2.4.2 Sinnvolle Dokumenttitel: Der Dokumenttitel gibt nicht den Namen der individuellen Seite an.
  • 9.4.1.1 Korrekte Syntax: Bei einem Element wurde ein nicht passendes Attribut verwendet.
  • 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar: Wichtige Informationen wurden teilweise für den Screenreader verborgen oder es fehlen semantische Informationen.
  • 9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar: Beim Filtern der Beitragsliste fehlen programmatische Statusmeldungen.
  • Nach der BITV 2.0 Paragraph 4 fehlen die Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
  • Für die Online-Beteiligung wird auch die Anwendung Masterportal für die Beitragskartendarstellung verwendet. Einen Stand der Vereinbarkeit mit der Anforderungen sind hier nachzulesen.

Feedback und Kontakt zu uns[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fachliche Leitstelle DIPAS

Anschrift:                 Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg

Mail:                         dipas[at]bsw.hamburg.de oder

Telefon:                    (040) 428 40-3628

Schlichtungsverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn auch nach Ihrem Feedback an unseren oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it[at]sk.hamburg.de

Telefon: 040 / 428 23 20 57 (telefonische Sprechzeit montags von 10.00 – 11.00 Uhr)

Alternative zum DIPAS-Beitragsformular:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Beitragsformular haben, nutzen Sie bitte alternativ die Möglichkeit, Ihre Wünsche/Fragen/Kritik/Ideen per E-Mail mitzuteilen. Die Kontaktinformationen finden Sie unter "Kontakt" im folgenden Absatz.

Anforderungen an eine Barrierefreie Verfahrensgestaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einbinden der Erklärung zur Barrierefreiheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Barrierefreiheitserklärung für DIPAS muss im Footer der Verfahrensseite eingebunden sein. Legen Sie dafür eine Seite in DIPAS an und nutzen Sie die oben stehende Erklärung.

Alternativtexte angeben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beschreiben Sie alle Medienelemente mit alternativen Texten. Die Alternativtexte der Bilder, Logos und Downloads sollten Aufschluss über die abgebildeten Inhalte so wie die Funktion des Links geben (Bsp. „Teufelsbrück Nordostabteilung – Bild in neuem Fenster öffnen“ wenn ein Bild auch ein Link ist.)

Farbkontraste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Insofern die Anpassung der Farben möglich ist, sollte hier darauf geachtet werden, dass die Farben ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zum Hintergrund sowie zu den anderen naheliegenden gewählten Farben aufweisen. Dies hilft farbfehlsichtigen Nutzern bei der Wahrnehmung und Differenzierung der Abbildung. Nutzen Sie den Contrast Checker "WebAIM", um Kontrastverhältnisse auszuprobieren und das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Darauf sollte vor allem bei den Farbeinstellungen der Kategorien und Typen geachtet werden.

Sinnvolle Seitenüberschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wählen Sie sinnvolle Titel als Seitenüberschriften (Seitentitel). Ein Screenreader muss verstehen, was auf der Seite zu finden ist. Der Dokumenttitel einer Seite sollte sich im Regelfall aus zwei Bestandteilen zusammensetzen:

  1. Ein individueller Titel für jede Unterseite, der die Seite/die Funktion der Seite kurz und aussagekräftig beschreibt und
  2. Ein gleichbleibender Titel, der den allgemeinen Titel des Webauftritts wiedergibt

Beispiel: „Beitragsliste – DIPAS“