Erklärung zur Barrierefreiheit

Aus DIPAS

Es muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit von DIPAS angegeben werden mit Hinweisen zum Stand und den Maßnahmen zur Schaffung und Einhaltung der Barrierefreiheit. Nach § 11 Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) vom 19. Dezember 2019 müssen vier Angaben gemacht werden:

  1. Eine Übersicht über den Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Anforderungen
  2. Kontaktdaten der Projektverantwortlichen, um vorhabensbezogene Beiträge alternativ zum Online-Angebot und barrierefrei abzugeben (z. B. per Telefon oder Post)
  3. Kontaktdaten der technischen Leitstelle zur Möglichkeit, eine Barriere zu melden und
  4. die Information über die Möglichkeit, im Konfliktfall eine Schlichtung in Anspruch zu nehmen.

Hamburger Erklärung zur Barrierefreiheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für DIPAS, das Digitale Partizipationssystem der [Stadt/Kommune - Inhaber der Domain/Instanz ergänzen].

Wir, die Behörde der Stadtentwicklung und Wohnen, sind eine öffentliche Stelle gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102. Es ist unser Anliegen unsere Website und Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HmbBGG) und der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 06.07.2026 – 15.07.2026 durchgeführten Bewertung von Dataport. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht-barrierefreie Inhalte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Es fehlen die Erläuterungen ein Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
  • 9.1.1.1a Alternativtext für Bedienelemente; 9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen: Im Videoplayer sind die Bedienelemente überwiegend nicht selbsterklärend bezeichnet.
  • 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften: In der Datenschutzerklärung sind einige Überschriften nicht technisch korrekt ausgezeichnet. Sie können mittels assistiver Technologien nicht als Überschrift wahrgenommen werden.
  • 9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen: Aufzählungen von Beiträgen und Terminen sind nicht technisch als Listen umgesetzt. Das gilt auch für Listen in der Datenschutzerklärung.
  • 9.1.3.1d Inhalt gegliedert: Auf den Seiten werden leere p-Elemente als Absatz verwendet und doppelte br-Elemente als Umbruch.
  • 9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar: In den Diagrammen sind die Radiobuttons gruppiert. Es fehlt eine übergeordnete Überschrift.
  • 9.1.4.1 Ohne Farben nutzbar: Links sind teilweise nur durch Farbe unterscheidbar. Es gibt unterschiedliche Kennzeichnungen von Links. Außerdem sind die Markierungen in der Karte nur über Farbe unterscheidbar. Dazu gibt es eine Liste als Alternative zur Nutzung. Auch die Tortendiagramme sind nur mit Farbwahrnehmung nutzbar. Dort gibt es eine Tabelle als Alternative.
  • 9.1.4.4 Text auf 200“ vergrößerbar: Auf der Startseite wird bei einer Skalierung von 200% Texte vom Inhalt überdeckt.
  • 9.2.1.1 Ohne Maus nicht nutzbar: Der erste Termin in der Liste der Veranstaltungen ist nicht mit der Tastatur erreichbar. Außerdem ist die Funktion zum Diskutieren von Texten ohne Maus nicht möglich.
  • 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich: Häufig wird der Kontrast von 3:1 nicht eingehalten, sodass der Fokus schwer erkennbar ist.
  • Beitragskarte: Die Beitragskarte erfüllt nicht die Anforderungen. Eine Karte wird für die Bewertung der digitalen Barrierefreiheit ausgeschlossen. Für diese Funktionalität, die keine Zugänglichkeit hat, gibt es eine Alternative in Listenform, sodass sichergestellt ist, dass die Funktion nutzbar ist. Für die Online-Beteiligung wird auch die Anwendung Masterportal für die Beitragskartendarstellung verwendet. Einen Stand der Vereinbarkeit mit der Anforderungen sind hier nachzulesen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diese Erklärung wurde am 25.03.2023 erstellt und zuletzt am 15.07.2026 überprüft.

Barrieren melden: Feedback und Kontakt zu uns[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen der fachlichen Leitstelle DIPAS an, unter:

Anschrift:                 Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg

Mail:                         dipas[at]bsw.hamburg.de oder

Telefon:                    (040) 428 40-3628

Schlichtungsverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

E-Mail: [[1]]

Post:     Schlichtungsstelle HmbBGG

c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)

Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg

Alternative zum DIPAS-Beitragsformular:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Beitragsformular haben, nutzen Sie bitte alternativ die Möglichkeit, Ihre Wünsche/Fragen/Kritik/Ideen per E-Mail mitzuteilen. Die Kontaktinformationen finden Sie unter "Kontakt" im folgenden Absatz.

Anforderungen an eine Barrierefreie Verfahrensgestaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einbinden der Erklärung zur Barrierefreiheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Barrierefreiheitserklärung für DIPAS muss im Footer der Verfahrensseite eingebunden sein. Legen Sie dafür eine Seite in DIPAS an und nutzen Sie die oben stehende Erklärung.

Alternativtexte angeben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beschreiben Sie alle Medienelemente mit alternativen Texten. Die Alternativtexte der Bilder, Logos und Downloads sollten Aufschluss über die abgebildeten Inhalte so wie die Funktion des Links geben (Bsp. „Teufelsbrück Nordostabteilung – Bild in neuem Fenster öffnen“ wenn ein Bild auch ein Link ist.)

Farbkontraste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Insofern die Anpassung der Farben möglich ist, sollte hier darauf geachtet werden, dass die Farben ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zum Hintergrund sowie zu den anderen naheliegenden gewählten Farben aufweisen. Dies hilft farbfehlsichtigen Nutzern bei der Wahrnehmung und Differenzierung der Abbildung. Nutzen Sie den Contrast Checker "WebAIM", um Kontrastverhältnisse auszuprobieren und das gewünschte Ergebnis zu erzielen.

Darauf sollte vor allem bei den Farbeinstellungen der Kategorien und Typen geachtet werden.

Sinnvolle Seitenüberschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wählen Sie sinnvolle Titel als Seitenüberschriften (Seitentitel). Ein Screenreader muss verstehen, was auf der Seite zu finden ist. Der Dokumenttitel einer Seite sollte sich im Regelfall aus zwei Bestandteilen zusammensetzen:

  1. Ein individueller Titel für jede Unterseite, der die Seite/die Funktion der Seite kurz und aussagekräftig beschreibt und
  2. Ein gleichbleibender Titel, der den allgemeinen Titel des Webauftritts wiedergibt

Beispiel: „Beitragsliste – DIPAS“