Kommunikation und Bewerbung

Aus DIPAS
Version vom 16. Dezember 2021, 08:36 Uhr von Dipas (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Mit entsprechendem Vorlauf zum Beginn des Online-Beteiligungsverfahrens sind von den Projektverantwortlichen öffentlichkeitswirksame Kommunikationsmaßnahmen zur Bewerbung des digitalen Beteiligungsverfahrens umzusetzen, um die Bürger*innen über der digitalen Angebote zur Beteiligung und Mitbestimmung zu informieren.

Folgende Maßnahmen zur Bewerbung eines beginnenden oder laufenden Beteiligungsprozesses sind erfolgreich:

  • Plakate oder Poster im öffentlichen Raum
  • Flyer/Postwurfsendungen im Projektgebiet (an Haushalte und/oder) zur Auslage an geeigneten frequentierten Stellen
  • Pressearbeit
  • Umfangreiche Verlinkung auf städtischen Websites
  • Nutzung von sozialen Netzwerken
  • Aktivierung von potenziellen Multiplikatoren (Projektbeteiligte, im Projektgebiet ansässige Institutionen wie Kirchengemeinden, Bürgerhäuser oder soziale Einrichtungen, ggf. Schulen/Kitas)
  • Präsenz im öffentlichen Raum, wie z. B. Infostände auf Märkten
  • Newsletter

Wichtig ist ein ausgewogener Mix aus digitalen und analogen Kommunikationskanälen, um möglichst viele Bürger*innen zu erreichen und das Interesse an der Online-Beteiligung zu wecken.